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   BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91   

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https://dejure.org/1991,6366
BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91 (https://dejure.org/1991,6366)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1991 - 3 StR 370/91 (https://dejure.org/1991,6366)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1991 - 3 StR 370/91 (https://dejure.org/1991,6366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Waffengesetzes (WaffG) auf Kriegswaffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91
    Ferner ist der in den Urteilsgründen nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB mitgeteilte Maßstab der Anrechnung der ausländischen Freiheitsentziehungen (UA S. 12) in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NStZ 1983, 455 a.E.).
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91
    Anders verhält es sich insoweit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG, weil unerlaubtes Führen und unerlaubte Gewaltausübung bei halbautomatischen Selbstladewaffen waffenrechtlich nach §§ 28 und 35 WaffG gesonderte Erlaubnisse erfordern (vgl. BGH NStZ 1984, 171; 1985, 221).
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84

    Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe -

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91
    Anders verhält es sich insoweit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG, weil unerlaubtes Führen und unerlaubte Gewaltausübung bei halbautomatischen Selbstladewaffen waffenrechtlich nach §§ 28 und 35 WaffG gesonderte Erlaubnisse erfordern (vgl. BGH NStZ 1984, 171; 1985, 221).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96

    Ausländerdelinquenz - Fremder Kulturkreis - Srafmilderung

    Demnach ist der Angeklagte in diesen Fällen nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG zu verurteilen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - 3 StR 370/91).
  • BGH, 17.03.2000 - 3 StR 85/00

    Konkurrenz zwischen dem Waffengesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz

    Die von den Angeklagten verwahrte Maschinenpistole ist zwar von Teil B Abschnitt V Nr. 29 a der Kriegswaffenliste erfaßt, gleichwohl ist nach § 6 Abs. 3 WaffG der IX. Abschnitt des WaffG anstelle der Strafvorschriften des KWKG anzuwenden, da es sich um eine tragbare Schußwaffe handelt (vgl. BGHR KWKG § 16 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 41/96

    Zum unerlaubten Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe und Munition -

    Nach § 6 Abs. 3 WaffG ist auf die vom Angeklagten erworbene Maschinenpistole als Kriegswaffe, die eine tragbare Schußwaffe ist, § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d, § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuwenden (vgl. BGHR KWKG § 16 Konkurrenzen 2).
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